Wohnimmobilien als Kapitalanlage

Von der Doppelhaushälfte bis zum Mehrfamilienhaus

Wohnraum schaffen. Langfristig investieren.

Von der vermieteten Doppelhaushälfte bis zum größeren Mehrfamilienhaus: Wir verbinden persönliche Bauberatung mit einem Netzwerk aus Maklern, Architekten, Finanzierern und Fachbetrieben. STREIF Haus ist unser Hausbaupartner.

Gemeinsam betrachten wir Grundstück, Wohnkonzept und Budget. .

Für Projekte in Nürnberg, Erlangen und im Nürnberger Land – insbesondere Feucht und Schwarzenbruck sowie Wendelstein im Landkreis Roth.

Im Blick: Miete, Finanzierung, laufende Kosten und persönliche Steuerwirkung.

Architekturfoto: Symbolbild

Modernes Mehrfamilienhaus mit Balkonen – Symbolfoto, kein STREIF-Referenzprojekt
DHH-Musterrechnung pro Monat: 2.000 Euro Kaltmiete, 2.958 Euro Kreditrate und 150 Euro laufende Kosten. Vor Steuern 1.108 Euro Eigenanteil; bei vereinfachtem Steuereffekt von 30 Prozent 237 Euro Eigenanteil, bei 42 Prozent 112 Euro Überschuss. Annahmen im Begleittext.

Doppelhaushälfte: ein Rechenbeispiel

Illustratives Modell, kein konkretes Immobilien- oder Finanzierungsangebot. Es zeigt das erste volle Vermietungsjahr einer neu errichteten Doppelhaushälfte. Das Ergebnis lässt sich nicht unverändert auf ein Mehrfamilienhaus übertragen.

Die Annahmen auf einen Blick

  • Kaufpreis inklusive Grundstück: 700.000 €
  • Kaufnebenkosten: 35.000 € – angenommen 3,5 % Grunderwerbsteuer und 1,5 % für Notar/Grundbuch; ohne Makler
  • Gesamtaufwand: 735.000 € · Eigenkapital: 25.000 € · Darlehen: 710.000 €
  • Sollzins: 4 % · anfängliche Tilgung: 1 % · monatliche Annuität: 2.958,33 €
  • Kaltmiete: 2.000 € pro Monat · laufende Eigentümerkosten: 150 € pro Monat, davon 100 € als sofort abzugsfähig angenommen

Monatlicher Saldo: −1.108 € vor Steuern. Im vereinfachten 30-%-Steuerszenario verbleiben rund 237 € Eigenanteil; bei 42 % ergeben sich rund 112 € Überschuss. Gerechnet mit ungerundeten Werten, Ergebnisse auf volle Euro gerundet.

Wichtig für Ihre Planung: Die geringe Eigenkapitalquote ist keine Finanzierungszusage. Zusätzliche Liquidität für Leerstand, Reparaturen und unerwartete Ausgaben ist nötig. Ein Monat Mietausfall kostet hier bereits 2.000 € vor Steuerwirkung. Die angesetzten 150 € sind keine pauschal ausreichende Instandhaltungsreserve.

So entsteht der Steuereffekt

Abschreibung mindert das steuerliche Ergebnis – sie ist keine Auszahlung.

Im Modell werden 80 % des Gesamtaufwands als Gebäudeanteil angesetzt: 588.000 €. Diese Aufteilung ist eine reine Annahme und muss für jedes Objekt gesondert ermittelt werden. Grund und Boden werden nicht abgeschrieben.

Rechenweg für ein volles erstes Jahr

  • Kaltmiete: 24.000 €
  • abzüglich Zinsen: rund 28.268 € bei monatlicher Annuität
  • abzüglich sofort abzugsfähiger laufender Kosten: 1.200 €
  • abzüglich angenommener degressiver AfA: 29.400 € (5 % von 588.000 €)
  • Steuerliches Vermietungsergebnis: rund −34.868 €

Die Szenarien rechnen vereinfacht mit 30 % oder 42 % Steuerentlastung auf diesen gesamten Verlust und vollständiger Verrechenbarkeit mit anderen Einkünften. Daraus ergeben sich rund 10.461 € beziehungsweise 14.645 € Steuerentlastung pro Jahr. Das ist keine persönliche Einkommensteuerberechnung; Progression, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht modelliert.

Voraussetzungen und Grenzen


Die degressive AfA setzt die Voraussetzungen des § 7 Abs. 5a EStG voraus, insbesondere begünstigten Baubeginn beziehungsweise Kaufvertrag und rechtzeitigen Erwerb eines Neubaus. Im Erwerbs- oder Fertigstellungsjahr ist sie gegebenenfalls zeitanteilig. Im Beispiel wird ein volles Anfangsjahr angenommen.

Tilgung ist nicht steuerlich abzugsfähig. Zinsen und degressive AfA sinken im weiteren Verlauf; deshalb ist dieses Ergebnis keine Dauerprognose. Keine Miet- oder Wertsteigerung angesetzt. Zeitpunkt und Höhe der Steuerentlastung können vom rechnerischen Monatsdurchschnitt abweichen.

Stand: 26.09.2026. Eigene Modellrechnung, angeregt durch die bereitgestellte VorFina-Musterberechnung. Kaufnebenkosten und steuerliche Annahmen wurden ausdrücklich neu festgelegt. Die individuelle Prüfung übernimmt Ihr Steuerberater.

Gemeinsame Arbeit an Hausgrundrissen – Symbolfoto zur Planung eines Anlageprojekts

Ihr Anlageprojekt. Persönlich begleitet.

01 · Standort und Ziele
Wir besprechen Ihren Investitionsrahmen, das Grundstück und die geplante Vermietung. Konkrete Grundstücksdaten erhalten Sie im persönlichen Gespräch.

02 · Gebäude und Angebot
Mit STREIF Haus als Hausbaupartner und dem Architekten entwickeln wir ein passendes Wohnkonzept – von der Doppelhaushälfte bis zum größeren Mehrfamilienhaus. Wohnungsmix, Ausstattung und Kosten gehören zusammen.

03 · Finanzierung und Steuerprüfung
Finanzierungspartner prüfen die Finanzierung. Ihr Steuerberater beurteilt Abschreibung, Verlustverrechnung und persönliche Steuerwirkung. Leerstand, Instandhaltung und Anschlussfinanzierung gehören in die Gesamtrechnung.

Zusätzliche Sonderabschreibung prüfen
§ 7b EStG ermöglicht unter Voraussetzungen bis zu 5 % Sonderabschreibung im Anfangsjahr und den drei Folgejahren. Für aktuelle Neubauvorhaben gehören unter anderem EH40 mit Nachhaltigkeits-Klasse und QNG-Nachweis, gesetzliche Fristen, Kostenobergrenzen und die vorgeschriebene Vermietungsdauer dazu. Diese Sonderabschreibung ist im Rechenbeispiel nicht enthalten. Eine Erfüllung durch jedes STREIF-Haus wird nicht vorausgesetzt.

Grundrissideen für Ihr Projekt ansehen · Investitionsvorhaben besprechen

Offizielle Grundlagen, geprüft am 26.09.2026: Gebäude-AfA (§ 7 EStG) · Sonderabschreibung (§ 7b EStG) · Grunderwerbsteuer in Bayern · BMF: Kaufpreisaufteilung.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.